Hobby oder Privatperson?
Viele der Besten in dem, was sie tun, haben nie ein Unternehmen angemeldet. Sie backen, schneiden Hecken, führen Hunde aus oder helfen dem Nachbarn mit der Buchhaltung — und lassen sich dafür bezahlen. Das ist völlig in Ordnung. Sie brauchen weder eine Firma noch eine Handelsregisternummer, um auf Funka loszulegen.
Bereit zum Durchstarten?
Erstellen Sie in 2 Minuten ein kostenloses Profil — keine Bindung, keine Firmenpflicht.
Kostenlos registrieren →Häufig gestellte Fragen
Kann ich Bezahlung annehmen, ohne ein eigenes Unternehmen zu haben?
Ja — und es ist einfacher, als Sie denken. Als Privatperson können Sie gelegentlich Dienstleistungen anbieten und Einkünfte erzielen. Wenn Ihre Tätigkeit jedoch regelmässig wird, ein gewisses Mass annimmt und auf Dauer Gewinn abwirft, sollten Sie eine Einzelfirma im Handelsregister eintragen — das geht schnell und kostet wenig. Die Einkünfte müssen in jedem Fall in der Steuererklärung angegeben werden.
Wo liegt die Grenze zwischen Hobby und Gewerbe?
Die Steuerbehörde prüft, ob die Tätigkeit regelmässig ausgeübt wird, einen gewissen Umfang hat und auf Dauer Gewinn abwerfen soll. Wer in den Sommerferien zwei Häuser streicht, gilt normalerweise nicht als gewerblich tätig. Bieten Sie die Dienstleistung jedoch regelmässig über einen längeren Zeitraum an und erwarten Gewinn, gilt dies als selbständige Erwerbstätigkeit.
Wie melde ich eine Einzelfirma an?
Wenn Sie regelmässig Einkünfte erzielen, sollten Sie eine Einzelfirma anmelden. Dies erfolgt über das Handelsregisteramt Ihres Kantons — es dauert etwa 15 Minuten, kostet rund CHF 100 bis 200 und gibt Ihnen eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Für eine Einzelfirma brauchen Sie weder Revisor noch Buchhalter.
Brauche ich eine Versicherung?
Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sinnvoll. Für die meisten kleineren Aufträge — Hunde ausführen, Gartenarbeit, Backbestellungen — ist es unproblematisch. Wenn Sie körperliche Arbeit bei Kunden zu Hause ausführen, lohnt es sich zu prüfen, ob Ihre Privathaftpflichtversicherung oder Hausratversicherung allfällige Haftpflichtschäden abdeckt.
Wie unterscheidet Funka zwischen Privatpersonen und Unternehmen?
Ihr Profil wird mit dem Hinweis «Privatperson» angezeigt, wenn Sie keine UID hinterlegt haben. Für viele Kunden ist das völlig unproblematisch — sie möchten Hilfe, keine Rechnung mit MwSt. Vertrauen bauen Sie schneller mit guten Bewertungen und schneller Antwort auf als mit einem Firmenstempel.
Muss ich die Einkünfte, die ich über Funka erziele, versteuern?
Ja, alle Einkünfte sind steuerpflichtig — auch solche aus gelegentlichen Tätigkeiten. Sie müssen diese in Ihrer Steuererklärung angeben. Wir empfehlen, etwa 20–30 % der Einkünfte für Steuern zurückzulegen, falls Sie nicht bereits Vorauszahlungen leisten.
So funktioniert's auf Funka
1️⃣
Registrieren
Erstellen Sie in 2 Minuten ein Konto. Sie brauchen nur eine E-Mail — kein Unternehmen, keine Verpflichtungen.
2️⃣
Profil aufbauen
Beschreiben Sie, was Sie anbieten, wo Sie tätig sind und was Sie pro Stunde verlangen.
3️⃣
Aufträge erhalten
Kunden finden Sie über Suche und Kategorien. Sie entscheiden selbst, welche Aufträge Sie annehmen möchten.
Haben Sie eine Frage, die wir nicht beantwortet haben?
Schreiben Sie uns an hallo@funka.ch — wir antworten noch am selben Tag.